Kurzer Prozess

Zwei Nachrichten vom selben Tag im Februar 2023 zeigen, wie verschieden unser Empfinden ist, obwohl rein rechnerisch ähnliches zur Bewertung kommt. Die heutige Zeit unterscheidet sich von den Achtzigerjahren in mancher Sache. Heranwachsende informieren sich digital vernetzt. Sie verhalten sich entsprechend anders als wir damals. Das kann zu einem Problem für Juristen werden, welche mit etablierten Gesetzen arbeiten. Sind diese noch zeitgemäß, ist eine Frage, die deutlich macht, dass Gut und Böse eine Abmachung sind. Zivilisation bedeutet eine dynamische Anpassung an die gegebenen Verhältnisse. Das Verständnis der Allgemeinheit reicht oft nicht über den individuellen Horizont hinaus. Die Masse kann mit den Entscheidungen der Justiz wenig anfangen. Sogenanntes Volksempfinden entspricht dem gemeinsamen Nenner einer Gesellschaft. Diesen findet man auf der Ebene der Bildzeitung.

Eine Gegenüberstellung verschiedener Aspekte eines Themas auf anderer Ebene ist nötig, damit unsere Gesellschaft beweglich bleibt. Dafür steht eine kreative Betrachtung. Kunst möchte Denkanstöße geben. Wir dürfen uns nicht erlauben, in Schubladen zu denken, wenn uns an der größeren Wahrheit gelegen ist. Ein Beispiel mag illustrieren, dass wir es dennoch tun. Im Schenefelder Tageblatt findet sich ein halbseitiger Artikel mit der Überschrift: „Das hätte nie passieren dürfen“, und erklärend darunter, „Sex mit einer 13-Jährigen aus dem Kreis Pinneberg: Bewährungsstrafe für reuigen Familienvater“. Ein stimmiger Artikel, der genüsslich Einzelheiten ausbreitet.

Zitat Anfang:

„Cornelia Sprenger / Es ist wohl der Albtraum aller Eltern: Eine 13 Jahre alte Schülerin verabredet sich übers Internet mit einem fremden Mann – 31 Jahre alt – und hat mit ihm Sex. (…) Patrick S. wusste genau, was er tat, als er (…) und sie zu ihm ins Auto stieg. Die beiden hatten zunächst sexuellen Kontakt im Wagen, schließlich kam es auf der Ladefläche eines Lieferwagens in einem Sägewerk zu unverhütetem Geschlechtsverkehr. (…) Richter Jörg Diestelmeier las aus dem Chatverlauf vor. Daraus geht hervor, dass die Initiative für das Treffen von der 13-Jährigen ausgegangen war. Sie knüpfte an ein vorhergehendes Chat-Gespräch an und drängte von sich aus auf ein Treffen zwecks Geschlechtsverkehr. Patrick S. erkundigte sich im Chat recht schnell nach dem Alter des Mädchens – das sie ihm auch wahrheitsgemäß mitteilte. Zunächst äußerte Patrick S. deshalb noch Bedenken. Er schrieb, er würde sich am liebsten sofort treffen, wolle sich aber nicht strafbar machen. Doch diese Bedenken stellten für Patrick S. offenbar kein großes Problem dar. Obwohl das Mädchen sich ihm daraufhin öffnete und ihm klar geworden sein muss, dass die 13-Jährige den ersten sexuellen Kontakt in ihrem Leben nur deshalb suchte, weil sie sehr einsam war und sich nach Anerkennung sehnte, stimmte er dem Treffen zu. Das Mädchen schrieb Patrick S., sie werde „die Klappe halten“, denn sie sei „einfach nur noch alleine“, der Sex werde deshalb eine „Erleichterung“ sein. Andere hätten kein Interesse an ihr, da sie für die meisten „zu fett“ sei. Sie schickte Patrick S. Nacktfotos, der schrieb daraufhin, er würde sich am liebsten täglich mit ihr treffen, wäre sie nur schon 14 Jahre alt. Kurz darauf kam es zu dem Geschlechtsverkehr. (…)

Zitat Ende.

Der Mann wurde zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung verurteilt. Eindringlich erklärte der Richter Patrick S. die Konsequenzen seiner Tat, heißt es abschließend. „Es hat Gründe, warum Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen unter Strafe steht. Es kann sein, dass dieses Erlebnis ihr ein Leben lang wie ein Mühlenstein um den Hals hängen wird.“ Der Angeklagte muss drei Termine bei einer Sexualberatung wahrnehmen und gegebenenfalls eine Therapie machen, schreibt das Tageblatt.

Alles richtig gemacht vom Gericht. Wer will das in Frage stellen? Der zweite Fall, um den es hier geht; das habe ich am selben Tag abends im Fernsehen aufgeschnappt. Es kam bei RTL. Ich habe den Beitrag in der Mediathek gestreamt, weil ich zentrale Sätze herausschreiben wollte, sie exakt wiedergeben. Der NDR hat auch berichtet, und der Einfachheit halber kann ich die Anmoderation aus diesem ähnlichen Beitrag zitieren.

Zitat NDR Anfang:

„Fall Anastasia aus Salzgitter: Mitschüler wegen Mordes verurteilt / Nach dem gewaltsamen Tod der Schülerin Anastasia in Salzgitter ist das Urteil gefallen. Ein 15-Jähriger muss für acht Jahre ins Gefängnis. Sein Verteidiger legte Revision ein. 

Das Landgericht Braunschweig sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche im Juni 2022 das Mädchen ermordet hat. Er wurde nach dem Jugendstrafrecht verurteilt, weil er zum Tatzeitpunkt 14 Jahre alt war. (…) Das Mädchen wurde laut Obduktionsergebnis erstickt. (…) Die Tat soll der damals 14-Jährige gemeinsam mit einem jüngeren Mitschüler verübt haben. Dieser war zum Zeitpunkt der Tat 13 Jahre alt und noch nicht strafmündig und stand deshalb nicht vor Gericht. (…) Die Nebenklage nahm das zum Anlass, eine generelle Debatte darüber zu fordern, ab welchem Alter Täter künftig als strafmündig gelten sollen. „Zu wissen, dass ein mutmaßlicher Mörder ihrer Tochter am Ende unbestraft, unbehelligt davonkommt, damit ist schwer umzugehen und das finde ich auch persönlich an dem Verfahren unerträglich“, sagte Nebenkläger Steffen Hörning dem NDR in Niedersachsen. Er forderte den Gesetzgeber auf, sich mit einer Expertengruppe Gedanken über die Altersgrenze der Strafmündigkeit zu machen. Zwölf- und 13-Jährige seien mit Blick auf ihre geistige Reife nicht mehr mit zwölf- und 13-Jährigen vor 40 oder 50 Jahren zu vergleichen. (…) Die beiden Jugendlichen und Anastasia besuchten dieselbe Schule. Die Staatsanwaltschaft sah in ihrer Anklage unter anderem das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt. Die beiden Jungen hätten etwa vier Wochen lang geplant, Anastasia umzubringen, hieß es (NDR 21. Februar 2023).“

Zitat Ende.

Auch beim Privatsender sprach der aufgebrachte Anwalt der Nebenklage. Im Anschluss daran hieß es: „Das entsprechende Gesetz zur Schuldunfähigkeit bei Kindern gibt es bereits seit 70 Jahren. Dabei zeigen Untersuchungen, dass Heranwachsende heute statistisch früher in die Pubertät kommen, früher reif sind. Die Straffähigkeit nur am Alter festzumachen? Schwierig, sagen viele Juristen.“ Zu Wort kam stellvertretend für Kollegen der Rechtsanwalt Jan Siebenhüner. Er meinte: „Das Alter von 14 Jahren ist für mich einfach willkürlich gelegt, und hier sollten aus meiner Sicht Gutachter entscheiden, war der Täter im Zeitpunkt der Tat in der Lage, das Unrecht seiner Tat einzusehen?“

# Du willst es doch auch!

Verkehrt herum ist diese Welt, wo der Nachwuchs seinen Erzeugern den verbogenen Spiegel vorhält wie auf dem Jahrmarkt. Wir erkennen ein Paradoxon, das wir lieber vermeiden wahrzunehmen. Die Jugend zeigt den Erwachsenen nur deren eigene Fratze als Reflexion. Wir können nicht (mehr) sagen, wann ein Kind erwachsen ist? Das dürfte Folgen haben und das traditionelle Weltbild gefährden. Im erstgenannten Fall mit dem Familienvater, der Sex mit einer Schülerin hatte, bleibt das Gericht fest im Gesetz verankert. Man sollte aber weiter denken. Wenn der Kindheit eine willkürliche Zeitspanne bemessen ist – wie Siebenhüner meint, bezüglich der Straffähigkeit – steht die Frage im Raum, wer eigentlich Opfer ist im Verfahren Geschlechtsverkehr mit Minderjährigen. Ob sich ein Jurist findet, dieser Jugendlichen anteilig ebenfalls Schuld zuzuweisen? Die Initiative ging ja von dem Mädchen aus, schreibt die Zeitung. Sie wollte mit dem älteren Mann Sex. Das war im Chat fixiert.

Der Rechtsanwalt stößt eine Tür auf. Hier wird die ins Feld geführte Willkürlichkeit einer Altersgrenze durch eine größere ersetzt. Statt einer verbindlichen Zahl, würden vielfältige Gutachten der differenzierten Entwicklung junger Menschen Rechnung tragen. Das hieße, dem jeweiligen Spezialisten Ermessensspielraum zu gewähren und dem Gericht eine Variable bescheren. Wenn die bisherige Strafmündigkeit eine willkürliche darstellt, wie der Anwalt meint, würden nun Gutachter ihre Ansichten ins Feld führen (und begründen). Anschließend müsste der Richter dem Fachmann folgen (oder sich darüber hinwegsetzen). Es gilt dann die Willkür der Anwesenden. Diese fällt je nach Verhandlungsort verschieden aus, während die bisherige Form einer Altersgrenze die Gesellschaft definiert und gerade nicht flexibel ist. Beweglich zu sein, ist nicht schlecht. Gilt das auch andersherum? Im Pinneberger Fall könnte man argumentieren, wenn die Kindheit nicht länger am Alter festzumachen ist (wie die daran gekoppelte Strafmündigkeit), dürfte ein Sexualstraftäter geltend machen, nicht mit einem Kind geschlafen zu haben. Ein handfester Strafverteidiger bekäme strategisches Material in Form der digitalisierten Kommunikation. So einer könnte probieren zu belegen, dass nicht nur die Initiative von der Jugendlichen ausgegangen ist, sondern sie als frühreif und deswegen nicht länger als Opfer von Missbrauch anzusehen wäre. Die sexuellen Gebräuche würden weiter definiert. Wie weit denn: Wenn es keine Minderjährigen mehr gibt, ist der ältere Mann nicht länger als Täter anzusehen. Er ist dann einfach nur älter.

# Unerträglich?

Der andere Fall – man muss sich den Anwalt der Nebenklage, Steffen Hörning, ins Gedächtnis rufen: „Es ist schon nicht nur für die Eltern wirklich unerträglich zu sehen, dass dieser mutmaßliche Mörder – 13 Jahre alt – am Ende nicht belangt werden kann, sich nicht im Prozess verantworten muss.“ Zum Zeitpunkt der Tat war dieser nicht strafmündig, stand deshalb nicht vor Gericht. Er wurde in einer psychiatrischen Klinik untergebracht. Die Familie des Jugendlichen ist nach Angaben der Stadt Salzgitter in einen anderen Landkreis umgezogen. Für wen ist das erträglich?

Wir müssen uns keine Sorgen machen: Der Schutz junger Menschen vor den Übergriffen Erwachsener wird verteidigt und noch ausgeweitet werden. Man probiert eher, mehr Täter und besonders Sexualstraftäter als solche zu erkennen, dingfest zu machen und sucht nach Möglichkeiten, Strafen zu verschärfen. Junge Menschen ab ihrer Geschlechtsreife wie Erwachsene und altersmäßig gleich wie alle zu behandeln, erscheint vermutlich absurd. Es werden sich kaum Juristen begeistern, die Gruppe möglicher Opfer zu verkleinern, weil eine Altersgrenze verschoben wird. Sexualstraftäter werden gebraucht als etabliertes Arbeitsfeld für Ankläger wie Strafverteidiger. „Was einmal gedacht wurde, kann nicht zurückgenommen werden“, wusste schon Friedrich Dürrenmatt. In diesem Sinne ist Pädophilie weit mehr als ein dehnbarer Begriff. Auf Augenhöhe mit Grippe und Coronavirus kann dieses Stigma als ein Instrument der Justiz wie Psychiatrie eingesetzt werden. Es hilft allgemein, Täter zu definieren und speziell Gutachtern, die wahrscheinliche Entwicklung solcher Menschen zu beschreiben, ermöglicht, wenngleich nicht selten erfolglos, Männer zu therapieren und einzusperren. In diesem Terrain fühlen sich Berufene wohl und geben keinen Meter ihrer Deutungshoheit auf. Um pädophile Täter als solche zu definieren, muss es den nötigen Gegenpart geben.

Soziale Netzwerke und die frei verfügbare Pornografie haben explosive Veränderungen geschaffen. Jugendliche, die bewusst mit ihren Reizen werben, passen vielen nicht. Frauen reagieren mit nicht kalkulierbarer Eifersucht. Ghislaine Maxwell gibt uns ein Gesicht, das selten in diesem Zusammenhang interpretiert wird, aber es zeigt, wie leicht junge Mädchen manipuliert werden. In den Armen ihres Partners bildet diese elegante Sexualstraftäterin die schlimmsten Seiten des Dämons ab. Ihr vertraut zu haben, war für einige fatal. Sie mag auf diese Weise kompensiert haben, was nicht zu ändern ist. Weiblichkeit wird nicht über Reife definiert. Frauen hassen Männer, die mit einer Jüngeren neu starten – wie es regelmäßig geschieht. Da gibt es verschiedene Betätigungsfelder für Rache. Die Jagd auf scheinbar kaputte Typen gehört auch dazu. Die Polizei spürt unaufhörlich kranke und gefährliche Männer auf, bietet eine nötige wie undankbare Arbeit, in gerade diesem Sachgebiet mitzuhelfen. Da hilft eine starke Motivation: Staatsanwältinnen gelten bekanntlich als einsam. Überhaupt besetzen Frauen gelegentlich Plätze weit ab vom Herd, die besser im Hinterhof ihrer Küche geblieben wären. Aber das ist nur meine persönliche Meinung.

Viele Menschen arbeiten sich am Verfall der Sitten ab und glänzen mit dieser Meinung. Wir möchten uns über Gestörte erheben mit kontrollierter Souveränität. Das bedingt, die Opfer als kindlich anzusehen – und so wird es bleiben. Menschen, die sich nicht im Griff haben, schaden nicht nur sich und anderen auf oft furchtbare Weise. Die Angst der Bevölkerung vor ihnen macht sie nützlich für Kümmerer. Sie stellen ein zu manipulierendes Material dar für die verschiedensten Spezialisten. Die Motivation der Anwälte geht in eine andere Richtung, man denkt in der Schublade „Gewalt durch Jugendliche“ ungern daran, dass diese dann möglicherweise kein Opfer mehr für Erwachsene sind. Befürworter neuer Strafen folgen dem Ansporn, Täter hinzuzugewinnen und belangen können mit dem Argument, auch Kinder sind Mörder. Wir schimpfen bequem im Sessel dazu. Eitelkeiten motivieren zur besten Sendezeit. Die breite Masse trägt es gern mit! Der Mensch möchte strafen. Es ist ein Herzensbedürfnis, andere fertig zu machen. Und am Besten geht das doch, wenn Begeisterte sich darin bestärken, bessere Menschen zu sein, die Böses bekämpfen.

Als benachteiligt anzusehende Personenkreise werden erfunden und nicht etwa Eigenverantwortung eingefordert. Wir entdecken neue Täter und erschaffen Strafbares. Das gleicht dem Wachstum einer Wirtschaft mit erfinderischer Zukunft und ist das Credo von Staatsdesignern. Morden ist Erwachsenensache. Das Gesetz schützt Kinder vor Strafe, sagt „sie wüssten nicht, was sie tun“ im Fall, wo es dennoch passiert. Dieser abschirmende Raum hat den Nachteil, pauschal zu bleiben und in diese Bresche springt Hörning. Er biedert sich als Nebenkläger an, die Lösung eines Traumas zu haben. Man übergibt den nicht zu belangenden Jungen aus Salzgitter den Psychiatern? Das reicht einigen Anwälten nicht, die hier eine Möglichkeit wittern, aktiv zu gestalten. Mündigkeit möchte man selbst delegieren, nicht etwa im Wortsinn breiter an unsere Zeit anpassen, sondern die gesetzliche Rache ausweiten. Das ist raffiniert, man verdoppelt quasi die Schwächsten, behält sie als verletzliche Gruppe einerseits, kann weiter Missbrauch belangen und gewinnt noch mögliche Täter hinzu; die Jugendlichen selbst. Perfekt wie ein Perpetuum Mobile oder die Eier legende Wollmilchsau der neuzeitlichen Jura zeigt das Beispiel, wie erfinderisch der Mensch ist. Ein neues Arbeitsfeld erschafft spezielle Berufe. So zeichnen wir ein Bild noch verwobener.

Eigentlich wären Menschen früh in der Lage, Familien zu gründen. Das erlaubt die Gesellschaft ungern und verschiebt den Zeitpunkt eigenverantwortlichen Handelns lieber. Erst die Schule, dann ein Studium; eine gute Ausbildung kann dauern. Anschließend kommen befristete Verträge, Praktika. Warum sollten Arbeitgeber mehr bieten, wenn das auch so geht? Mit dreißig wird schließlich geheiratet. Jetzt fängt das Leben an, und wir verwirklichen unseren Traum so richtig. Jede Zivilisation verlängert die Adoleszenz nicht erst seit der Erfindung der Pille und das auch, um junge Menschen auszunutzen. Eine Diskussion, ab wann Jugendliche fähig zur Strafe sind, macht deutlich, dass ein Kind viel mehr ist: Es gibt uns einen Wortbaukasten voller Einordnungen. Definitionen gestalten ihre eigene Realität. Die Gesellschaft versagt kollektiv, wenn sie Einzelnen Schuld zuweist. Sie straft lustvoll und lenkt davon ab, den sozialen Nährboden für Regelbruch (vor allem wegen ihrer Widersprüchlichkeit) erst zu kreieren.

Im Kreis Pinneberg ist die Welt noch in Ordnung. Leider geil? Moralinsauer bedient man das bekannte Klischee. Die Zeitung fokussiert den Blick auf einen Zerrspiegel, in dem wir unsere Gesellschaft anzuschauen genötigt werden. Tageblatt und Gericht erkennen ihr Opfer, ohne an sich zu zweifeln. Menschen stellen sich auf einen armseligen Küchenstuhl. Sie glauben dabei, auf dem Dach der Welt zu sein. Vom Sockel aus fällen sie das Urteil: „Für Patrick S. spräche hingegen, dass er keine Vorstrafen habe, geständig und einsichtig sei und der immer noch jungen Zeugin eine Aussage vor Gericht erspart habe. Außerdem hätte der Geschlechtsverkehr nicht gegen den Willen der Zeugin stattgefunden. ,Trotzdem war der Angeklagte der erwachsene Part – es hätte zu diesem Geschlechtsverkehr nicht kommen dürfen.‘“ Richter Diestelmeier schloss sich den weitestgehend übereinstimmenden Anträgen von Staatsanwältin und Anwalt an, heißt es in der Zeitung.

Kurzer Prozess.

🙂