
Lügenpresse
Nicht ohne Grund geht das Vertrauen in die seriöse Berichterstattung verloren. Information ist beliebig wie austauschbar? Der nahezu identische Artikel kommt anderntags noch einmal im Schenefelder Tageblatt. Montag, Dienstag, die zweite Woche im Februar fängt ja gut an, denke ich und: „Kommt mir bekannt vor.“
Vollständig als Gegenüberstellung zitiert.
„Vorwurf der Vergewaltigung: Verfahren gegen Ex-Jugendleiter (Gestern: Kindesmissbrauch? Ex-Jugendleiter erneut vor Gericht / Erster Prozess 2019 war geplatzt)
Kiel / Wegen des Verdachts auf schweren sexuellen Missbrauch und Vergewaltigung von mehreren (gestern: drei) Kindern und Schutzbefohlenen in 35 Fällen muss sich seit gestern (Artikel gestern: ab heute) ein ehemaliger Leiter einer Jugendeinrichtung in Cuxhaven erneut vor dem Kieler Landgericht verantworten. Ein erster Prozess gegen den Mann war Anfang September 2019 nach wenigen Tagen geplatzt, weil ein aussagepsychologisches Gutachten eingeholt werden sollte.
(Gestern: Opfer waren Kinder der Lebensgefährtin, heute geht es weiter nach dem Absatz ohne Überschrift)
Die Anklage gegen den damals 46-Jährigen aus dem Kreis Segeberg umfasste zunächst 17 Fälle in den Jahren 2013 bis 2018. Davon wurden 13 Fälle als schwerer Kindesmissbrauch gewertet, zwei auch als Vergewaltigung. (Gestern: Die Anklage gegen den damals 46-Jährigen aus dem Kreis Segeberg umfasste zunächst 17 Fälle. 13 Fälle davon wurden als schwerer Kindesmissbrauch, zwei auch als Vergewaltigung gewertet). Betroffen waren demnach zwei Kinder der damaligen Lebensgefährtin des Angeklagten und ein Junge in der Jugendeinrichtung in Cuxhaven. (Gestern: Betroffen waren demnach zwei Kinder der ehemaligen Lebensgefährtin). In einer zweiten Anklage werden dem Mann weitere 18 Taten zur Last gelegt. (Gestern: Inzwischen legt die Behörde dem Mann in einer zweiten Anklage weitere 18 Vorwürfe zur Last). Auch dabei geht es um schweren sexuellen Missbrauch, zum Teil tateinheitlich mit Vergewaltigung: Der Angeklagte soll sich an dem dritten Kind der Lebensgefährtin vergangen und dem Jungen zum Teil mit Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. (Gestern: Dabei geht es nach Gerichtsangaben um sexuellen Missbrauch, zum Teil tateinheitlich mit Vergewaltigung eines Schutzbefohlenen. Dabei soll es sich ebenfalls um ein Kind der Ex-Lebensgefährtin handeln). Der dabei angeklagte Tatzeitraum umfasst die Jahre 2013 bis 2020.
(Gestern mit Headline: Taten zwischen 2013 und 2020)
Die Verteidigung weist alle Vorwürfe gegen den 50-Jährigen zurück, der sich im ersten Verfahren als unschuldig bezeichnet hatte. (Gestern: Die Verteidigung weist alle Vorwürfe gegen den Angeklagten zurück). Sie forderte unter anderem, die Verhandlung wegen unvollständiger Akteneinsicht zunächst auszusetzen. Zudem steht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Schleswig über einen Antrag der Verteidiger aus, in denen sie fehlendes rechtliches Gehör rügen. lno (Gestern: Der angeklagte Tatzeitraum umfasst inzwischen nicht nur die Jahre 2013 bis 2018, sondern reicht bis 2020. Das Gericht hat 30 Verhandlungstage festgesetzt. Das Urteil könnte demnach Ende August verkündet werden. lno).“
Zitat Ende.
Das Tageblatt bleibt am Ball und der Leser gespannt auf morgen.
🙂